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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 1 O 6/11   

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https://dejure.org/2012,3719
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 1 O 6/11 (https://dejure.org/2012,3719)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.01.2012 - 1 O 6/11 (https://dejure.org/2012,3719)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 1 O 6/11 (https://dejure.org/2012,3719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterhaltsvorschussrecht - hier: Zur anrechenfreien Vereinnahmung von Unterhaltszahlungen eines Elternteils während des Bezuges von Unterhaltsleistungen

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 UhVorschG, § 2 Abs 3 UhVorschG, § 5 Abs 2 UhVorschG, § 7 Abs 1 UhVorschG
    Unterhaltsvorschussrecht - hier: Zur anrechenfreien Vereinnahmung von Unterhaltszahlungen eines Elternteils während des Bezuges von Unterhaltsleistungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 1 O 6/11
    Dies könnte durch eine Rechtspflicht des Leistungsträgers zur Rückübertragung im Umfang des festgesetzten bzw. durchgesetzten Ersatzanspruches erfolgen (vgl. dazu und zu weiteren Lösungsmöglichkeiten: BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 B 42/06 -, juris, Rn. 5; so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.01.2010 - OVG 6 B 10.09 -, juris, Rn. 21; Grube, UVG, Kommentar, § 2, Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 6 B 10.09

    Unterhaltsvorschuss; Ersatzzahlung; Klagerücknahme; Zustimmung des Beklagten;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 1 O 6/11
    Dies könnte durch eine Rechtspflicht des Leistungsträgers zur Rückübertragung im Umfang des festgesetzten bzw. durchgesetzten Ersatzanspruches erfolgen (vgl. dazu und zu weiteren Lösungsmöglichkeiten: BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 B 42/06 -, juris, Rn. 5; so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.01.2010 - OVG 6 B 10.09 -, juris, Rn. 21; Grube, UVG, Kommentar, § 2, Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 03.02.2015 - 5 D 39/14

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, kein Nachrangigkeitsverhältnis

    Denn der von dem Beklagten geltend gemachte Anspruch aus § 5 Abs. 2 UVG ist gegenüber dem nach § 7 UVG übergegangenen Anspruch gegen den Kindesvater nicht nachrangig (vgl. OVG Lüneburg a. a. O. Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. Rn. 20 ff; BayVGH a. a. O. Rn. 25 f.; OVG M-V, Beschl. v. 24. Januar 2012 - 1 O 6/11 -, juris Rn. 4 f.).
  • VG Düsseldorf, 14.01.2015 - 21 K 4713/13
    Wie hier den Differenzbetrag in Höhe des hälftigen Kindergeldes betreffend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 O 6/11 -, juris.
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